Die einfachen Schritte zur Aktivierung des autonomen Fahrens in Ihrem Fahrzeug

Seit dem 7. Juli 2026 schreibt die Phase 3 der europäischen Verordnung GSR2 vor, dass alle neu zugelassenen Fahrzeuge ein aktives Überwachungssystem für die Aufmerksamkeit des Fahrers und eine automatische Notbremsung besitzen, die Fußgänger und Radfahrer erkennen kann. Dieser regulatorische Rahmen verändert die Art der Aktivierung: Die Assistenzsysteme für autonomes Fahren sind keine optionalen Käufe mehr, sondern serienmäßige Ausstattungen, die konfiguriert werden müssen.

Die Frage ist also nicht mehr, ob Ihr Fahrzeug darüber verfügt, sondern wie man es richtig konfiguriert.

Konfiguration des Fahrerüberwachungssystems nach der Lieferung

Bei Fahrzeugen, die nach Juli 2026 geliefert werden, ist die Kamera zur Überwachung der Aufmerksamkeit des Fahrers hinter dem Lenkrad installiert. Sie analysiert die Blickrichtung und die Kopfposition, um bei längerer Unaufmerksamkeit Warnungen auszulösen.

Dieses System funktioniert standardmäßig, aber seine Empfindlichkeitsschwellen und Warnmodi (akustisch, visuell, Vibration des Lenkrads) können im Menü für Fahrassistenz auf dem zentralen Bildschirm eingestellt werden. Je nach Hersteller befinden sich diese Einstellungen unter unterschiedlichen Bezeichnungen: „Fahrerassistenz“, „Aktive Sicherheit“ oder „ADAS“.

Die Überwachung des Fahrers bedingt den Zugang zu anderen Assistenzsystemen. Wenn das System erkennt, dass Sie nicht auf die Straße schauen, deaktiviert es schrittweise den adaptiven Tempomat und die Spurhaltung.

Bevor Sie versuchen, etwas anderes zu aktivieren, müssen Sie überprüfen, ob dieses Modul für Ihre gewohnte Fahrposition kalibriert ist. Bei einigen Modellen erfolgt eine Neukalibrierung automatisch nach einigen Minuten Fahrt. Andere erfordern ein manuelles Verfahren über das Menü „Einstellungen Innenkamera“.

Für diejenigen, die autonomes Fahren auf Been Online entdecken möchten, stellt der Prozess der Einarbeitung in diese Einstellungen den ersten konkreten Schritt vor jeder Nutzung auf der Straße dar.

Frau am Steuer eines SUVs mit aktiviertem autonomem Fahren auf einer französischen Autobahn

Aktivierung des adaptiven Tempomats und der Spurhaltung über den Touchscreen

Sobald die Überwachung des Fahrers betriebsbereit ist, werden die beiden Grundfunktionen des halbautonomen Fahrens zugänglich: der adaptive Tempomat und die Spurzentrierung.

Adaptiver Tempomat: Einstellung des Abstandes

Der adaptive Tempomat hält eine Sollgeschwindigkeit ein und passt automatisch den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug an. Die Aktivierung erfolgt in der Regel durch einen Druck auf das Bedienelement am Lenkrad (Wahlrad oder linker Hebel, je nach Hersteller) und dann durch die Festlegung einer Zielgeschwindigkeit auf dem Touchscreen oder direkt über die physischen Bedienelemente.

Der Abstand wird in mehreren Stufen eingestellt, oft von eins bis vier. Die kürzeste Stufe eignet sich für dichten Stadtverkehr, die längste für die Autobahn. Diese Einstellung befindet sich im Untermenü des Tempomats, nicht in den allgemeinen Fahrzeugeinstellungen.

Spurzentrierung: Betriebsbedingungen

Die Spurhaltung (manchmal als „Autosteer“ oder „Lane Centering“ bezeichnet) wird nur aktiviert, wenn das System ausreichend sichtbare Fahrbahnmarkierungen erkennt. Auf einer schlechten oder Baustellenstraße wird die Funktion automatisch deaktiviert und die Kontrolle an den Fahrer zurückgegeben.

Um diese Funktion zu aktivieren, muss in der Regel zuerst der adaptive Tempomat eingeschaltet werden, gefolgt von einer zweiten Aktion: Doppeldruck auf den Hebel, längeres Drücken eines speziellen Knopfes oder Bestätigung auf dem Touchscreen. Die Reihenfolge der Aktivierung ist immer die gleiche: zuerst Tempomat, dann Zentrierung.

Unterschied zwischen verpflichtenden Assistenzsystemen und höherstufigen autonomen Fahroptionen

Die Verordnung GSR2 macht Systeme der Stufen 1 und 2 gemäß der SAE-Klassifikation verpflichtend. Der Fahrer bleibt jederzeit verantwortlich. Die Funktionen der höheren Stufen (3 und darüber) unterliegen einem ganz anderen Rahmen.

  • Die Systeme der Stufe 2 (adaptiver Tempomat + Spurhaltung) erfordern, dass der Fahrer die Hände am Lenkrad und die Augen auf der Straße behält. Jede Unaufmerksamkeit löst Warnungen aus und führt zur Deaktivierung des Systems.
  • Die Systeme der Stufe 3, wie einige Optionen, die von deutschen Herstellern auf der Autobahn angeboten werden, erlauben es dem Fahrer, unter bestimmten strengen Bedingungen (begrenzte Geschwindigkeit, klar markierte Spur) den Blick abzuwenden. Ihre Aktivierung erfordert eine spezifische Genehmigung im jeweiligen Land und ein Software-Abonnement.
  • Die Systeme der Stufe 4, die seit 2026 gemäß den UN-Regeln umfassend getestet werden, müssen ein Sicherheitsniveau nachweisen, das dem eines kompetenten menschlichen Fahrers entspricht, bevor sie genehmigt werden. Für den Benutzer ist ihre Aktivierung an ein genau definiertes Nutzungsgebiet (geografisches Gebiet, Straßenart, Zeitrahmen) gebunden, das klar in der Fahrzeugoberfläche angezeigt wird.

Die Rückmeldungen aus der Praxis sind diesbezüglich unterschiedlich: Einige Fahrer berichten, dass Funktionen der Stufe 3 ohne erkennbaren Grund in kompatiblen Zonen deaktiviert werden. Die Zuverlässigkeit der integrierten hochauflösenden Kartierung spielt eine direkte Rolle für die tatsächliche Verfügbarkeit dieser Funktionen.

Mann, der einen Aktivierungsleitfaden für autonomes Fahren neben seinem Auto konsultiert

Software-Updates und Fernaktivierung neuer Funktionen

Bei vielen neueren Fahrzeugen erfolgt die Aktivierung von Funktionen für autonomes Fahren über OTA-Updates (over-the-air). Der Hersteller stellt eine neue Softwareversion bereit, und Funktionen, die zuvor gesperrt waren, werden im Menü des Fahrzeugs zugänglich.

Ein Update bedeutet nicht automatisch eine Aktivierung. Nach der Installation muss der Fahrer oft neue Nutzungsbedingungen auf dem Touchscreen akzeptieren und dann jede Funktion manuell in den Einstellungen aktivieren. Einige Updates erfordern, dass das Fahrzeug geparkt, mit Wi-Fi verbunden und an eine Stromquelle angeschlossen ist.

Der Fall Tesla veranschaulicht diese Logik gut: Der Basis-Autopilot kann über den Touchscreen des Fahrzeugs oder über die mobile App aktiviert werden. Die erweiterten Funktionen (Full Self-Driving) erfordern einen separaten Kauf oder ein Abonnement, gefolgt von einer Softwareaktivierung, die nach der Zahlung mehrere Stunden in Anspruch nehmen kann.

Andere Hersteller verfolgen ein ähnliches Modell. Der Trend auf dem Automobilmarkt geht zu Fahrzeugen, deren Hardware identisch ist, deren Softwarefunktionen jedoch je nach bezahltem Niveau variieren. Die Aktivierung erfolgt dann durch einen Code oder eine Fernfreischaltung, ohne physische Intervention in der Werkstatt.

Der europäische regulatorische Rahmen regelt inzwischen diese Praktiken: Ein System, das als Fahrassistenz der Stufe 2 verkauft wird, kann nicht durch ein einfaches Update ohne neue Genehmigung in die Stufe 3 umqualifiziert werden. Diese technische Einschränkung begrenzt, was die Hersteller tatsächlich aus der Ferne freischalten können, auch wenn die integrierte Hardware dies theoretisch ermöglichen würde.

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